Häufige kurzzeitige Erkrankungen eines Arbeitnehmers rechtfertigen nicht ohne
weiteres dessen Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG)
Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Vielmehr
müsse eine negative Gesundheitsprognose für die Zukunft vorliegen, mit
deutlichen wirtschaftlichen Nachteilen für den Arbeitgeber zu rechnen und die
krankheitsbedingte Kündigung auch sozial gerechtfertigt sein (Urteil vom
24.1.2008 - 10 Sa 601/07).
Entgelt-Fortzahlung bei kurzzeitiger Erkrankung
Das Gericht gab mit
seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Der Kläger,
der seit 27 Jahren in dem Betrieb beschäftigt ist, erkrankte in den letzten
Jahren wiederholt kurzzeitig. Dabei überschritten die Erkrankungen zumeist nicht
den Zeitraum von sechs Wochen, für den der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen
muss. Der Arbeitgeber kündigte dem Kläger mit der Begründung, es sei nicht mehr
damit zu rechnen, dass er voll leistungsfähig sei. Daher sei seine
Weiterbeschäftigung für den Betrieb wirtschaftlich nicht tragbar.
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